Sie sind Opfer - ...
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Ich bin Opfer...
weshalb brauch` ich eine
Rechtsanwältin?
Auch vor Anzeigeerstattung macht es Sinn, wenn Sie sich von
einem Opferanwalt beraten lassen, um abzuklären wie Ihre
Chancen im Falle einer Anzeigeerstattung sind. Zudem können
Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt zur polizeilichen Vernehmung
begleiten lassen.
Auch, wenn keine Nebenklageberechtigung vorliegt, dürfen Sie
sich anwaltlicher Unterstützung bedienen (Zeugenbeistand).
Die Vertretung als Zeugenbeistand istaus gesetzlichen Gründen
allerdings nicht so umfassend möglich, wie im Rahmen der Nebenklagevertretung.
Darüber hinaus wird Sie ein Opferanwalt auch über Möglichkeiten und Strategien der
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) und die
Verbindung dieser mit dem Strafverfahren (sog. Adhäsionsverfahren), der Stellung von
Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz (z.B. Wohnungszuweisung, Kontaktsperre) und nach
dem Opferentschädigungsgesetz (OEG z.B. Reha-Leistungen, Rente etc.) beraten und ggf. in
diesen Verfahren auch vertreten.
Dies sind nur ein paar knappe, selbstverständlich nicht vollständige Ausführungen zu dem
umfangreichen Themengebiet “Opferanwalt”. Diese Zusammenfassung soll und kann eine
fundierte, umfassende Beratung nicht ersetzen. Sie gibt vielfach durch Mandanten/Man-
dantinnen angestellte Überlegungen wieder.
Bedenken Sie, dass Sie als Opfer in einer psychischen Ausnahmesituation sind, nutzen Sie die
gesetzlichen Möglichkeiten, sich von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt
unterstützen zu lassen. Nach meiner Erfahrung ist von großer Bedeutung neben einer juristisch
versierten Arbeit, insbesondere die menschliche Sympathie zu Ihrem Opferanwalt für eine effektive
Vertretung .
P.S.: Die männliche Form “Rechtsanwalt” wurde nicht in geschlechtsspezifischer Hinsicht gewählt, sondern
kann jederzeit durch Rechtsanwältin (siehe Überschrift) “ausgetauscht” werden. Lediglich aus Gründen der
besseren Lesbarkeit und um Missverständnisse zu vermeiden, wurde nicht “Rechtsanwältin/Rechtsanwalt”
verwendet. Eine Haftung für den Inhalt des Textes auf Vollständigkeit und Aktualität wird
ausgeschlossen.
Stand: 07.03.10 - © Andrea Kühne, Rechtsanwältin, Bleichstr.2, 90429 Nürnberg - eigentlich eine
Selbstverständlichkeit: Verwendung und Abdruck nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch Frau
RAin Kühne
Lobo entspannt
immer...warten auf
den nächsten
“Einsatz”...
Mandantenzimmer
und Flur der
Kanzlei Kühne