Sie sind Opfer - ... Ich über mich Impressum Home Ich bin Opfer... weshalb brauch` ich eine Rechtsanwältin? Auch vor Anzeigeerstattung macht es Sinn, wenn Sie sich von einem Opferanwalt beraten lassen, um abzuklären wie Ihre Chancen im Falle einer Anzeigeerstattung sind. Zudem können Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt zur polizeilichen Vernehmung begleiten lassen. Auch, wenn keine Nebenklageberechtigung vorliegt, dürfen Sie sich anwaltlicher Unterstützung bedienen (Zeugenbeistand). Die Vertretung als Zeugenbeistand istaus gesetzlichen Gründen allerdings nicht so umfassend möglich, wie im Rahmen der Nebenklagevertretung. Darüber hinaus wird  Sie ein Opferanwalt  auch über Möglichkeiten und Strategien der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) und die  Verbindung dieser mit dem Strafverfahren (sog. Adhäsionsverfahren), der Stellung von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz (z.B. Wohnungszuweisung, Kontaktsperre) und nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG  z.B. Reha-Leistungen, Rente etc.) beraten und ggf. in diesen Verfahren auch vertreten. Dies sind nur ein paar knappe, selbstverständlich nicht vollständige Ausführungen zu dem umfangreichen Themengebiet “Opferanwalt”. Diese Zusammenfassung soll und kann eine fundierte, umfassende Beratung nicht ersetzen. Sie gibt vielfach durch Mandanten/Man- dantinnen angestellte Überlegungen wieder. Bedenken Sie, dass Sie als Opfer in einer psychischen Ausnahmesituation sind, nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten, sich von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Nach meiner Erfahrung ist von großer Bedeutung neben einer juristisch versierten Arbeit,  insbesondere die menschliche Sympathie zu Ihrem Opferanwalt für eine effektive Vertretung . P.S.: Die männliche Form “Rechtsanwalt” wurde nicht in geschlechtsspezifischer Hinsicht gewählt, sondern kann jederzeit durch Rechtsanwältin (siehe Überschrift) “ausgetauscht” werden. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und um Missverständnisse zu vermeiden, wurde nicht “Rechtsanwältin/Rechtsanwalt” verwendet. Eine Haftung für den Inhalt des Textes auf Vollständigkeit und Aktualität wird ausgeschlossen. Stand: 07.03.10 - © Andrea Kühne, Rechtsanwältin, Bleichstr.2, 90429 Nürnberg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Verwendung und Abdruck nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch  Frau RAin Kühne Lobo entspannt immer...warten auf den nächsten “Einsatz”... Mandantenzimmer und Flur der Kanzlei Kühne